So lautete der Titel der eindrucksvollen und besonders nachgefragten MLLV-Fortbildung.
Nach 12 Stunden gab es bereits 56 Anmeldungen, was zeigt, dass das Angebot besonders reizvoll war und den aktuellen Bedürfnissen der Besucherinnen und Besucher entsprach. Insgesamt nahmen über 90 Personen an der Veranstaltung teil und es hätten durchaus noch mehr sein können. So gab es eine Warteliste mit über 20 weiteren Personen. Der Ebertsaal in der BLLV-Villa am Bavariaring war gefüllt bis zum letzten Platz.
Die Referentin, Dr. Julia Bernreuther, Leiterin der Abteilung Dienstrecht und Besoldung im MLLV, war überwältigt von der riesigen Nachfrage und begrüßte die Gäste gewohnt bescheiden zu ihrem Event: „Ich weiß gar nicht, wie ich zu der Ehre komme, dass sich so viele angemeldet haben.“ Das Ziel des Abends sei es, ein Grundverständnis von einem komplexen Sachverhalt zu bekommen. „Man kann nie früh genug beginnen, sich über den eigenen Ruhestand Gedanken zu machen“, so Bernreuther weiter.
Die wichtigsten Fakten zur Pension von Beamtinnen und Beamten im Überblick:
- Beamtinnen und Beamte bekommen keine Rente, sondern eine Pension. Sie zahlen nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein
- Beamtinnen und Beamte erwirtschaften Pensionspunkte: Ganz andere Rechnung als bei der Rente
- Wer ist Pensionsberechtigt? Jeder, der 5 Jahre im Beamtenstand ist (ab Ernennung zum Beamten auf Widerruf)
- Frühestmöglicher Zeitpunkt in Pension zu gehen: 65. Lebensjahr (man muss am 31.07. 65 Jahre alt sein), man hat aber Abschläge
- Ein Jahr in Vollzeit arbeiten entspricht 1,79375 Pensionspunkten
- Der aktuelle maximale Pensionssatz sind 71,75 %, mehr geht nicht (40 Jahre Vollzeit mal 1,79375 Punkte = 71,75 %) + immer aus 11. Stufe (z. B. A13) = letzte Stufe
- Was wird angerechnet? Zivildienst/Wehrdienst an + Freiwilliges Soziales Jahr + Ausbildung (3 Jahre werden maximal angerechnet) + 2 Jahre Referendariat
- Wenn man z. B. 60 % von den maximal 71,75 % mit 65 Jahren erst erwirtschaftet hat, werden Abschläge fällig von den erwirtschafteten Pensionspunkten (von 60 %)
- Wenn man mit 65 in den Ruhestand gehen möchte, muss man 6 Monate vor Schuljahresende den Antrag auf dem Dienstweg abgeben (immer Februar eines Jahres im Sekretariat der Schule)
- Eckpunkte des Altersteilzeit-Blockmodells: Arbeitszeit 60 %, Besoldung 80 %, aber ruhestandsfähig nur zu 60 % = man muss also Abschläge in Kauf nehmen, man erkauft sich aber Freizeit
Man hat immer eine Ansparphase und eine Freistellungsphase: Beantragung des Blockmodells 6 Monate vor Beginn der Ansparphase
Das Feedback der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Veranstaltung war überwältigend, sodass sich der MLLV spontan entschlossen hat, die gleiche Veranstaltung am 22.01.2026 noch einmal anzubieten. Bei Redaktionsschluss gab es bereits wieder zahlreiche Anmeldungen.
Andre Grenzebach, Pressereferent