Die gut besuchte Veranstaltung setzte sich zum Ziel endgültig mit Mythen und falschen Annahmen, die sich um die dienstliche Beurteilung ranken, aufzuräumen, Klartext zu reden und auch Wege aufzuzeigen, sich selbst als Lehrkraft in den Prozess der dienstlichen Beurteilung einzubringen, um nicht am Tag der Eröffnung negativ überrascht zu werden. Denn nur wer sich selbst aktiv einbringt, kann auch etwas verändern. Bleibt man passiv, wird man „gemacht“. Dies erfordert allerdings eine Menge Mut, geht es bei der dienstlichen Beurteilung doch um Anerkennung tatsächlich erbrachter Leistung, um Verwendungseignungen für ausgeschriebene Stellen als Konrektor/in, Rektor/in, Seminarlehrer/in usw., schlichtweg um die eigene Schullaufbahn und wie sich diese in Zukunft gestaltet. Dies gilt umso mehr, da die periodische Beurteilung im Vier-Jahres-Turnus durchgeführt wird, was einen relativ langen Zeitraum darstellt.
Typisch MLLV, schickte der Verband seine Expertise-Schwergewichte Almut Wahl (Leiterin der Abteilung Schulleitung), Dr. Julia Bernreuther (Leiterin der Abteilung Dienstrecht und Besoldung) und Bernd Wahl (Leiter der Abteilung Recht) in den Ring, die nahtlos alle Fragen beantworten konnten, die aus dem Plenum eingebracht wurden. Auch der 1. Vorsitzende des MLLV, Martin Schmid, der bei nahezu allen Veranstaltungen des Verbands vertreten ist, brachte sein Know-How in Bezug auf die DBU ein. Laut Schmid könne die Abkürzung DBU aus der Lehrkräfteperspektive lauten „Das belastet uns“ oder „Du bist unqualifiziert“. Stattdessen müsse man zu mehr Transparenz und Wertschätzung kommen. Dann könnte die Abkürzung auch für „Du bist unglaublich“ oder „Du bist unersetzlich“ stehen. Schmid gab dann an Dr. Julia Bernreuther weiter, die an diesem Abend für den tollen Vortrag zuständig war.
Die wichtigsten Fakten zur dienstlichen Beurteilung im Überblick:
Beurteilungsarten und Zyklus:
- Periodische Beurteilung alle vier Jahre (01.01.2023 - 31.12.2026; Eröffnung ab Januar 2027)
- Anlassbeurteilungen praktisch abgeschafft (nur noch nach >30 Monaten kommissarischer Funktion)
- Probezeitbeurteilungen bleiben maßgeblich; Zwischenbeurteilungen/Beurteilungsbeiträge bei Schulwechsel gehen an die neue Leitung
- Neue Ausnahme!: Keine DBU 2026 für Beschäftigte, die bis 01.08.2029 pensioniert werden
- Ein-Jahres-Regel: Erste Beurteilung ein Jahr nach Verbeamtung bzw. nach Rückkehr aus Elternzeit/Abordnung, um Wartezeiten zu vermeiden
Adressatenkreis:
- Beurteilt werden alle unbefristeten Lehr-, Fach-, Förderlehrkräfte sowie Leitungs- und Ausbildungspersonen; befristete Substitute ausgenommen
- Beiträge aus allen relevanten Einsatzorten (Abordnungen, mobile Reserve, Staatsinstitut, Universität, kirchliche Träger) müssen von der Stammschule angefordert und dokumentiert werden; längere Einsatzzeiträume wiegen stärker, 50/50 erfordert Abstimmung
Kriterien und Prädikate:
- Drei Hauptkriterien (Unterrichtsplanung/-gestaltung, Unterrichtserfolg, erzieherisches Wirken) bestimmen das Gesamtprädikat; Nebenkriterien bleiben für bestimmte Beförderungen relevant
- Gesamtprädikat ist in Auswahlrunden maßgeblich; mehrere hohe Einzelbewertungen begünstigen es
Verwendungseignungen und Beförderungen:
- Verwendungseignungen (z. B. Konrektor, Rektor, Seminarleitung, Beratungsrektor, Systembetreuer) müssen im Beurteilungstext stehen; Nachtragen nach der Eröffnung ist i. d. R. nicht möglich, bloßes „Streichen“ unzulässig
- Wegfall von Anlassbeurteilungen führt zu häufiger gleichzeitiger Vergabe mehrerer Eignungen
- Bewerbungen ohne passende Eignung sind faktisch chancenarm; man ist nicht bewerbungspflichtig
-Herabstufungen erfordern dokumentierte Kritik, Zielvereinbarungen und Bewährungszeitraum; bloßes „Vergleichsgruppen“-Argument (z. B. nach funktionsloser A13) ist abzuwehren
- A13-Gleichstellung für Grund- und Mittelschullehrkräfte läuft funktionslos bis 01.01.2028; Angestellte werden zeitlich versetzt angeglichen
Fairness und Chancengleichheit:
- Teilzeit, Mutterschutz und Elternzeit dürfen nicht nachteilig bewertet werden; die Unterrichtskriterien sind auch bei weniger Stunden beurteilbar
- Überdurchschnittliche Leistungen (Projekte, Prüfungserfolge, Seminararbeit, Fortbildung) begründen Aufwertungen; Wirksamkeit über das eigene Klassenzimmer hinaus wird ab Stufen wie UB erwartet
Verfahren und Rechtswege:
- Ablauf: Schulleitung erstellt Vorschlag; Schulaufsicht prüft und zeichnet; Eröffnung durch Schulleitung
- Dokumentation der Übereinstimmung über ein Kästchen; Schulleitung kann abweichende Meinung von Schulaufsicht sichtbar machen
- Unterschrift der Lehrkraft ist Kenntnisnahme, keine Zustimmung
- Einwendungen binnen drei Wochen (formlos) können Prädikate/Teilbereiche ändern; seit 2018 mehr Verhandlungsspielräume
- Widerspruch bis zu zwölf Monate über Dienstweg an die Regierung greift nur bei Formfehlern (z. B. zu wenige/falsch verteilte Unterrichtsbesuche, fehlendes Gespräch nach Besuch, fehlender Hinweis auf Abstufung oder Frist zur Verbesserung)
- Förderschulen: Schulleitung ist personalführende Behörde; Einwendungen/Widersprüche gehen dort ein, Widersprüche werden von der Regierung bearbeitet
Praxis und Strategie:
- Aktive Selbstrepräsentation: Ziele benennen, Leistungen belegen, Gespräche proaktiv einfordern, Schulleitung/Schulrat einbinden; bei blockierender Leitung Personalrat einschalten oder Schulwechsel erwägen
- Keine festen Quoten für Prädikate; gute Argumentation der Schulleitung ist entscheidend
Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer gingen zufrieden und hoffentlich mit dem Gefühl nach Hause, dass man auf die dienstliche Beurteilung, wenn das nötige Hintergrundwissen vorhanden ist, durch das Einbringen eigener Vorstellungen eben doch einen Einfluss hat. Dann kann DBU nämlich auch bedeuten „Du bist gut unterrichtet“. Und das war ja das Ziel der Veranstaltung.
Andre Grenzebach, Pressereferent