Inklusion ohne Konzept – Belastung der Schulen durch fehlende Steuerung



An Grundschulen in München sollen derzeit verstärkt Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Bereichen geistige Entwicklung sowie emotional-soziale Entwicklung integriert werden – weil sie keinen Platz an einer Förderschule erhalten haben. Diese Entwicklung ist weder neu noch überraschend. Seit Jahren ist klar, dass die Kapazitäten im Förderschulbereich nicht ausreichen – und trotzdem fehlt es weiterhin an Konzepten und Unterstützung.

In der jüngsten Informationsveranstaltung des Staatlichen Schulamts in München wurde deutlich: Schulen stehen vor dieser Aufgabe ohne verlässliche Rahmenbedingungen. Die Kollegien erwarten zu Recht Orientierung, Ressourcen und Struktur. Dass die Rechtsabteilung dabei auf die formale Verpflichtung zur Aufnahme verweist, mag juristisch korrekt sein – entlastet aber niemanden in der Praxis. Es entsteht der Eindruck: Formal abgesichert, inhaltlich abgewälzt.

Das Ganze erinnert an ein Osterei: Man öffnet es in Erwartung eines Plans – und findet eine Überraschung, die man selbst ausbaden muss. Es ist ein Beispiel für das bekannte Präventionsparadoxon: Weil über Jahre hinweg nichts vorbereitet wurde, entsteht jetzt akuter Handlungsdruck – auf dem Rücken derer, die vor Ort versuchen, das Beste daraus zu machen.

Die Folgen sind absehbar: Klassen bleiben zu groß, personelle Unterstützung fehlt, zusätzliche Förderstunden reichen nicht aus. Die Verantwortung wird weitergereicht – nach unten. 

Hinzu kommt eine Entwicklung, die gern übersehen wird: Auch die Förderschulen selbst brauchen dringend bessere Ausstattung, kleinere Gruppen und eine langfristige Perspektive. Denn Inklusion kann nur gelingen, wenn auch das Fördersystem stabil bleibt.

Wir fordern daher:

1. Einen klaren Leitfaden, der rechtliche Rahmen, Abläufe und Zuständigkeiten transparent macht.

2. Zusätzliche Ressourcen für die Grundschulen – insbesondere Personal, Stunden und Unterstützungsangebote vor Ort.

3. Eine verlässliche Stärkung der Förderschulen, um dem steigenden Bedarf gerecht zu werden.

4. Klare Zuständigkeiten auf Seiten von Regierung und Schulamt – mit dem Ziel, Schulen zu entlasten, nicht zu überfordern.

Wer Schulen in die Pflicht nimmt, muss auch Verantwortung dafür übernehmen, dass diese Pflicht erfüllbar ist. Aktuell ist das Gegenteil der Fall.

Es grüßt Sie alle herzlich

Martin Schmid

1.Vorsitzender