In einem Schreiben des Staatlichen Schulamts München werden Schulleitungen faktisch aufgefordert, selbst Substitute anzuwerben, um Fördermaßnahmen wie DeutschPLUS sicherzustellen. Was dabei fehlt: der Hinweis, dass dies keine dienstliche Pflicht ist – und rechtlich nicht gedeckt.
In München fehlen Lehrkräfte – und das Schulamt verschärft das Problem. Wer heute auf Notlösungen setzt, gefährdet morgen seine eigenen Kolleg:innen.
Die Lage an Münchens Grund- und Mittelschulen ist alarmierend: Die Unterrichtsversorgung ist auf einem historischen Tiefstand. Schulleitungen organisieren den Unterricht, führen Teams, stemmen Krisen – und jetzt übernehmen sie auch gleich noch das Recruiting. Schulleitungen werden kurzerhand zur Personalagentur. Das Schulamt nennt das Kooperation. Wir nennen es, wie es ist: eine stillschweigende Dienstanweisung ohne Rechtsgrundlage – verpackt in höfliche Formulierungen, die Druck machen, ohne es offen zu sagen.
Im Schreiben des Schulamts vom 28.03.2025 wird mit keinem Wort erwähnt, dass diese Tätigkeit nicht zu den dienstlichen Aufgaben der Schulleitung gehört. Stattdessen wird suggeriert, die Akquise externer Substitutionskräfte sei selbstverständlicher Bestandteil professionellen schulischen Handelns. Zugleich wird deutlich gemacht, dass die Umsetzung zentraler Fördermaßnahmen – wie etwa der DeutschPLUS-Stunden – an die Verfügbarkeit solcher externen Kräfte gekoppelt ist.
Diese Linie wurde zuletzt im Schreiben des Staatlichen Schulamts München vom 23.07.2025 erneut bestätigt. Dort heißt es wörtlich: „Bitte beachten Sie, dass der Unterricht im Rahmen von Vorkursen und DeutschPLUS-Stunden nur dann in vollem Umfang stattfinden und begonnen werden kann, wenn Sie die entsprechende Mindestanzahl an Wochenstunden durch Substitutionskräfte gewinnen konnten.“ Auch hier bleibt unerwähnt, dass die Anwerbung solcher Kräfte nicht zur dienstlichen Verpflichtung der Schulleitung gehört – die Erwartung wird aber klar formuliert.
Für Grundschulen bedeutet das konkret, dass die DeutschPLUS-Förderkurse erst dann anlaufen, wenn entsprechende Kräfte gefunden wurden. Für Mittelschulen heißt es sogar, dass alle DeutschPLUS-Stunden durch Substitute abzudecken sind. Die Konsequenz: Nicht der Förderbedarf entscheidet über Ressourcenzuteilung, sondern die Fähigkeit der Schule, auf einem leergefegten Markt befähigtes Personal zu organisieren.
Diese Konstruktion ist problematisch – und sie ist rechtlich nicht gedeckt:
Nach Art. 83 BayEUG ist es der Freistaat Bayern, der „das erforderliche Lehrpersonal zur Verfügung stellt.“
Nach § 19 Abs. 2 BaySchO ist die Schulleitung verantwortlich für „die Organisation des Unterrichts im Rahmen der ihr zugewiesenen Lehrkräfte.“
Und Art. 117 BayEUG sowie Art. 6 LDO weisen klar die Zuständigkeit für die Personalbereitstellung der Schulaufsicht zu – nicht den Schulen.
Die Schulleitung hat damit weder eine rechtliche Verpflichtung noch eine dienstrechtliche Zuständigkeit, Substitute selbst zu beschaffen. Wer dennoch mit sprachlichen Wendungen wie „bitten wir Sie“, „es sollte“ oder „es wird erwartet“ den Eindruck erweckt, dies sei Teil des Dienstauftrags, betreibt eine Form von indirektem Erwartungsmanagement ohne rechtliche Grundlage.
Und das ist nicht nur unzulässig – es ist riskant.
Denn wer Aufgaben übernimmt, für die er nicht zuständig ist, handelt außerhalb seines Verantwortungsbereichs. Im Ernstfall – etwa bei Problemen mit eingesetzten Personen, Datenschutzfragen oder arbeitsrechtlichen Komplikationen – trägt die Schulleitung dann die Verantwortung für etwas, das eigentlich nicht in ihrer Verantwortung liegt. Ein solches Vorgehen gefährdet nicht nur die Integrität des Dienstwegs, sondern auch die persönliche Absicherung der handelnden Personen.
Noch absurder wird es, wenn man die konkreten Vorgaben betrachtet: Grundschulen sollen Substitute im Umfang von mindestens allen Vorkursstunden plus der Hälfte der Deutsch PLUS-Stunden einsetzen. Mittelschulen sollen die geplante Klassenzahl mit Faktor 2,5 multiplizieren – und daraus ihren Mindestbedarf berechnen. Damit wird aus einem strukturellen Mangel ein Rechenmodell und Rekrutierungsbüro.
Der MLLV sagt klar: Schulen sind keine Personalagenturen. Und Schulleitungen sind nicht dazu da, bildungspolitische Versäumnisse durch kreative Improvisation vor Ort abzufangen. Wer sich auf dieses Spiel einlässt, riskiert nicht nur Überlastung, sondern auch, dass langjährig tätige Kolleg:innen ihre Schule verlassen müssen, weil ihre Stunden durch in vorauseilendem Gehorsam zu viel beschaffte Substitutionsstunden ersetzt werden (in München bereits passiert).
Unser Appell an alle Schulleitungen:
Lassen Sie sich nicht in eine Rolle drängen, die Ihnen weder gesetzlich noch dienstrechtlich zugewiesen wurde. Wenn das Schulamt der Ansicht ist, dass zusätzliches Personal erforderlich ist, muss es dieses auch selbst beschaffen – und die volle Verantwortung für Auswahl, Einsatz und Betreuung übernehmen. Wer dagegen mit sprachlichen Konstruktionen eine dienstliche Vorgabe suggeriert, wo es in Wahrheit um freiwillige Mitwirkung geht, handelt weder transparent noch verantwortungsvoll.
Und wer DeutschPLUS nur dort ermöglicht, wo Eigenakquise gelingt, macht die Förderung vom Engagement Einzelner abhängig – nicht vom Bedarf. Das gefährdet Vertrauen, untergräbt Verlässlichkeit und schadet letztlich dem gesamten Bildungssystem.
Wenn die Botschaft lautet: „Nur wer selbst Substitute beschafft, bekommt Förderunterricht“, dann ist das kein Angebot, sondern ein Druckmittel. Pädagogische Förderung wird so zur Verhandlungsmasse – abhängig von der Bereitschaft, Aufgaben zu übernehmen, die eigentlich gar nicht in den Verantwortungsbereich der Schulleitung fallen.
Sollte das im Schreiben vom 28.03.2025 und 23.07.2025 formulierte Vorgehen – oder die darin zum Ausdruck kommende Erwartungshaltung gegenüber den Schulleitungen – auf Anordnung einer übergeordneten Behörde (z. B. der Regierung von Oberbayern oder des Kultusministeriums) basieren, bitten wir um kurze Mitteilung. In diesem Fall würden wir unser Statement selbstverständlich auf dieser Ebene weiter adressieren und freuen uns, wenn Sie es entsprechend weiterleiten.
Mit kollegialen Grüßen
Martin Schmid 1.Vorsitzender