Zwecke der Stiftung sind die Förderung der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung sowie der Jugendhilfe. Sie werden verwirklicht durch Bildungsprojekte für Schülerinnen und Schüler sowie Kindern in Kindertagesstätten, Fortbildung von Pädagoginnen und Pädagogen, Informationsveranstaltungen und andere Informationsangebote oder ähnlich gelagerte Maßnahmen, die unmittelbar den gemeinnützigen Stiftungszwecken dienen.
Ein Anspruch auf Unterstützung besteht nicht. Projekte im Sinne der Stiftungszwecke können im Allgemeinen nur bezuschusst werden, wenn staatliche/kommunale Stellen nicht oder nicht ausreichend für entstehende Kosten aufkommen und der/die Antragsteller/in noch keine Zahlungsverpflichtung eingegangen ist. Hiervon kann nur in besonderen Ausnahmefällen und nach Zustimmung des Stiftungsrates abgewichen werden.
Entscheidend für die Antragsbewertung sind folgende Kriterien:
Dieses Formular stellt nur eine Anfrage dar und ist bist zur Unterschrift einer Zuwendungsvereinbarung unverbindlich.