Der MLLV (Almut Wahl, Leiterin der Fachgruppe Schulleitung und Bernd Wahl, Leiter der Rechtsabteilung) lud zum Thema „Gewalt an Schulen“ zu einer Fachveranstaltung an den Bavariaring 37 ein. Das Interesse bei Schulleitungen und Lehrkräften war groß und somit war der Ebertsaal mehr als gut gefüllt.
Während der Veranstaltung wurden konkrete Handlungsmöglichkeiten sowie dringend notwendige strukturelle Veränderungen unter Anleitung von Christina Bädecker, Syndikusrechtsanwältin von der BLLV-Rechtsabteilung, und Dafina Mestani, Assessorin iuris, diskutiert.
Gewaltvorfälle an Schulen nehmen zu. Schulleitungen und Lehrkräfte sehen sich zunehmend Drohungen, Beschimpfungen und sogar körperlichen Übergriffen ausgesetzt (durch Schülerinnen und Schüler und durch Eltern). Parallel dazu verschärfen sich auch die Konflikte zwischen Schülerinnen und Schülern. Die Zahl der bedrohlichen Situationen wächst spürbar. Auch durch Überlastung, Personalmangel und Einsparmaßnahmen an falscher Stelle sind viele Unterstützungssysteme (Bezirkssozialarbeit, Jugendhilfe, Therapie) dysfunktional.
Gerade in solchen Lagen braucht es verlässliche Unterstützung und klare Zuständigkeiten auf allen Ebenen. In der Schule tragen Schulleitungen eine zentrale Verantwortung dafür, dass Gewaltvorfälle konsequent aufgearbeitet werden, Betroffene Rückhalt erhalten und verbindliche Abläufe greifen. Gleichzeitig zeigt sich in der Praxis: Diese Verantwortung kann nur dann wirksam wahrgenommen werden, wenn Schulleitungen auf verlässliche Unterstützung der übergeordneten Ebenen bauen können. Wo klare rechtliche Orientierung, personelle Ressourcen, externe Hilfesysteme oder eine eindeutige Rückendeckung durch vorgesetzte Dienstbehörden fehlen, geraten auch Schulleitungen an ihre Grenzen – mit der Folge, dass Maßnahmen verzögert werden, Zuständigkeiten verschwimmen und sich betroffene Kolleginnen und Kollegen nicht ausreichend begleitet fühlen.
Um Kolleginnen und Kollegen zu entlasten und ein deutliches Signal der Fürsorge sowie der Gewaltprävention zu setzen, wäre es daher hilfreich, wenn die vorgesetzten Dienstbehörden Schulen und Schulleitungen stärker, verbindlicher und proaktiv unterstützen – etwa durch klare Handlungsleitlinien, zügige Abstimmungen und die konsequente Prüfung, ob Strafanzeigen oder Strafanträge im Namen der Bediensteten gestellt werden können. So kann die Verantwortung vor Ort besser getragen werden, ohne dass einzelne Betroffene oder die Schulleitung die Last allein schultern müssen. Wo Unterstützung nicht ausreichend gelingt, können der MLLV und auch der Örtliche Personalrat beratend und unterstützend an der Seite der Betroffenen stehen.
Die beiden Referentinnen machten das Thema sehr praxisnah greifbar: In Rollenspielen stellten sie typische Szenarien aus dem schulischen Berufsalltag dar und zeigten exemplarisch, welchen Formen von Gewalt Lehrkräfte begegnen können. Dabei ging es nicht nur um verbale Entgleisungen, sondern ebenso um psychische Belastungen bis hin zu körperlichen Übergriffen.
Im Anschluss wurden die dargestellten Situationen gemeinsam mit den Teilnehmenden ausgewertet. Schritt für Schritt wurden Handlungsmöglichkeiten erarbeitet: Wie kann man in der akuten Situation deeskalieren? Welche Schritte sind im Nachgang sinnvoll und notwendig? Welche Dokumentation ist wichtig – und welche Unterstützung muss frühzeitig eingebunden werden? Besonders hilfreich war dabei, dass die Referentinnen immer wieder die rechtliche Einordnung vornahmen und konkrete Hinweise gaben, welche Optionen Lehrkräften und Schulen zur Verfügung stehen.
Deutlich wurde zugleich, dass die bestehenden schulrechtlichen Instrumente allein vielfach nicht ausreichen: Die Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen nach Art. 86 sowie die Sicherungsmaßnahmen nach Art. 87 BayEUG bieten zwar einen wichtigen Rahmen für das Handeln in der Schule, stoßen aber gerade bei gravierenden Vorfällen – insbesondere bei psychischer oder körperlicher Gewalt – an klare Grenzen. Vor diesem Hintergrund wurde in der Diskussion ein großer Wunsch vieler Teilnehmender sehr deutlich: Bei Gewalt gegen Lehrkräfte sollte – ähnlich wie bei Polizeibeamtinnen und -beamten – der Dienstherr frühzeitig und konsequent tätig werden, unmittelbar Anzeige erstatten und ein gerichtliches Verfahren anstoßen, damit Vorfälle juristisch überprüft werden. Dies würde nicht nur Betroffene entlasten, sondern auch ein klares Signal setzen, dass Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst nicht bagatellisiert wird.
Aus den Diskussionen wurden zudem Erwartungen an die jeweiligen Verantwortungsebenen abgeleitet. Schulleitungen tragen vor Ort eine zentrale Verantwortung, damit Abläufe greifen, Betroffene Rückhalt erhalten und Vorfälle konsequent bearbeitet werden. Diese Verantwortung kann jedoch nur wirksam wahrgenommen werden, wenn Schulleitungen auf verlässliche Unterstützung der übergeordneten Ebenen bauen können – durch klare Zuständigkeiten, rechtliche Orientierung, abgestimmte Verfahren und spürbare Rückendeckung.
Am Ende blieb eine weitere, sehr konkrete Forderung vieler Teilnehmerinnen und Teilnehmer: Schulleitungen sollten Gewaltvorfälle – und ausdrücklich auch solche, die zunächst wie „vermeintliche Lappalien“ wirken – stringent als „Besondere Vorkommnisse“ erfassen und melden. Dazu zählen auch Gewalttaten gegenüber Lehrkräften. Entsprechend wurde betont, dass „Besondere Vorkommnisse“ nach § 35 Lehrerdienstordnung konsequent an die vorgesetzte Behörde zu melden sind – an Grund- und Mittelschulen an das Staatliche Schulamt. Eine lückenlose Meldestruktur wurde dabei als wichtige Voraussetzung gesehen, um Unterstützungsbedarfe sichtbar zu machen, Maßnahmen verlässlich anzustoßen und Betroffene nicht allein zu lassen.
Zum Abschluss hatten die Teilnehmenden die Möglichkeit, individuelle Fragen zu stellen; auch im Anschluss nahmen sich die beiden Juristinnen Zeit für weitere Anliegen und Beratung. Bei einem Imbiss und Getränken klang der Abend schließlich in einem offenen Austausch aus, der vielen sichtlich gut tat. Die rege Teilnahme und die zahlreichen Wortmeldungen machten deutlich: Gewalt an Schulen ist kein Randthema – sie beschäftigt viele Kolleginnen und Kollegen ganz unmittelbar und verlangt nach konkreten, praxistauglichen Lösungen und verlässlicher Unterstützung.


